Bundestag verabschiedet Reform der Notfallversorgung

Die wichtigsten Änderungen
Kern der Reform ist eine engere Zusammenarbeit zwischen dem ärztlichen Bereitschaftsdienst, den Krankenhäusern und dem Rettungsdienst. Die Rufnummern 112 und 116117 sollen digital besser miteinander vernetzt werden, damit Hilfesuchende gezielter in die jeweils geeignete Versorgung vermittelt werden können.
Darüber hinaus sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) an Krankenhausstandorten eine zentrale Anlaufstelle für medizinische Notfälle bilden. Mithilfe standardisierter Ersteinschätzungsverfahren soll entschieden werden, ob eine Behandlung in der Notaufnahme erforderlich ist oder eine ambulante Versorgung ausreicht.
Auch der Rettungsdienst wird gesetzlich neu eingeordnet: Notfallmanagement, medizinische Versorgung vor Ort und Notfalltransport sollen ausdrücklich als Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung anerkannt werden.
Umsetzung entscheidend
Die Reform soll die Notaufnahmen entlasten, die Zusammenarbeit der verschiedenen Versorgungsbereiche verbessern und vorhandene Ressourcen gezielter einsetzen. Ob diese Ziele erreicht werden, hängt jedoch wesentlich von der konkreten Umsetzung und den regionalen Versorgungsstrukturen ab.
Mit dem Bundestagsbeschluss ist ein wichtiger Schritt getan. Nun kommt es darauf an, die neuen Strukturen so zu gestalten, dass sie im Alltag funktionieren und die Versorgung der Patientinnen und Patienten tatsächlich verbessern.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 15. Oktober 2026
Finanzwirkung für die GKV
