Das Bundeskabinett hat am 22.04.2026 den Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen.

Zentrales Ziel ist eine bedarfsgerechte, qualitatiov hochwertige und wirtschaftliche Notfallversorgung, die sektorenübergreidend unter Berücksichtigung von regionalen Besonderheiten organisert wird.
Durch eine bessere Vernetzung aller Leistungserbringer, die Digitalisierung der Prozesse und durch digital unterstütze Ersteinschätzungsverfahren an allen uentralen Anlaufstellen der Notfallversorgung eird eine gezieltere Patientensteuerung und damit eine bedarfsgerechtere Nutzung von Notfalleinrichtungen erreicht.
So wird die Versorgung der Menschen in Akut- oder Notfällen verbessert und die kostenintensive Fehlinanspruchnahme der Notaufnahmen der Krankenhäuser und des Rettungsdienstes vermieden. Das trägt insgesamt zu einer Entlastung des Gesundheitssystems bei.
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